Landkreis Waldshut: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Sonne brennt und die Gewässer im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) führen immer weniger Wasser. Das Landratsamt Waldshut hat deshalb an die geltende Rechtsverordnung erinnert. Diese schränkt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Trockenzeiten ein oder verbietet sie komplett.
Ob das Verbot gilt, hängt von drei Referenzpegeln ab. Wenn die Wasserstände an der Hauensteiner Alb in St. Blasien 20 cm, am Kotbach in Oberlauchringen 15 cm oder an der Wutach in Oberlauchringen 55 cm erreichen oder unterschreiten, greift das Verbot für den gesamten Landkreis. Aktuell sind die Werte an der Hauensteiner Alb und am Kotbach bereits erreicht oder unterschritten. Deshalb gilt für fast den gesamten Landkreis ein Wasserentnahmeverbot. Auch an der Wutach ist der Pegel fast erreicht, sodass dort bald ebenfalls ein Verbot gelten wird.
Das Verbot betrifft alle Entnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Seen und Weihern. Ausgenommen sind nur Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits offiziell zugelassen wurden.
Wer wissen will, wie hoch die Pegel aktuell stehen, kann die Seite der Hochwasservorhersagezentrale des Landes nutzen oder die App „Meine Pegel“ verwenden. Es gibt auch eine automatische Telefonansage unter +49 721 9804-61.
Weitere Informationen zur Rechtsverordnung und eine Übersichtskarte der Bezugspegel sind auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut zu finden.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung