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Landkreis Waldshut hebt Feuerverbot im Wald auf

Ab dem 1. September darf in weiten Teilen des Landkreises wieder gegrillt werden. Die Gefahr von Waldbränden ist gesunken.

In Dettighofen (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis wird es wieder lockerer im Wald. Seit dem 1. September 2026 ist das Feuerverbot aufgehoben. Der Grund dafür sind die Regenfälle der letzten Tage und die sinkenden Temperaturen. Dadurch ist die Gefahr für Waldbrände deutlich zurückgegangen.

Das bedeutet konkret: Wer an den offiziell ausgewiesenen Feuerstellen im Wald oder bis zu 100 Meter in Waldnähe grillen möchte, darf das nun wieder tun. Es gibt dabei aber wichtige Regeln. Wer ein Feuer macht, muss es vor dem Weggehen komplett löschen. Außerdem bleibt das Grillen verboten, wenn starker Wind weht.

Einige Verbote bleiben jedoch bestehen. Wer wilde Feuerstellen einrichtet, macht sich strafbar. Auch das Rauchverbot im Wald gilt weiterhin bis zum 31. Oktober. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Das Kreisforstamt warnt zudem vor Waldarbeiterfeuern. Wenn Reisig verbrannt werden muss, sollte das frühestens im Spätherbst passieren, wenn die Luft und der Boden feucht genug sind. Am besten verzichtet man aber ganz darauf.

Wer Fragen zu den Regeln im Wald hat, kann sich direkt an den zuständigen Förster wenden.

Quelle: Dettighofen – zur Originalmeldung

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