Klettgau: Strenges Feuerverbot wegen hoher Waldbrandgefahr
Wer im Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) grillen oder ein Feuer machen möchte, muss derzeit darauf verzichten. Im gesamten Landkreis gilt ein striktes Feuerverbot. Das betrifft alle Feuer im Wald sowie alles, was weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt ist.
Das Verbot gilt ohne Ausnahme. Auch Gasgrills, Einweggrills oder Lotusgrills sind verboten. Selbst offizielle Grillplätze oder fest eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden. Obwohl es in den letzten Tagen geregnet hat, bleibt die Gefahr zu groß. Das Verbot bleibt so lange in Kraft, bis das Landratsamt Waldshut es offiziell aufhebt.
Zusätzlich gibt es einen wichtigen Hinweis zum Thema Müll: Glasscherben dürfen nicht im Wald liegen bleiben. Die Sonne kann durch das Glas wie bei einem Brennglas wirken und so einen Brand auslösen.
Darüber hinaus erinnert die Gemeinde an das allgemeine Rauchverbot im Wald, das in Baden-Württemberg jedes Jahr vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Fall sogar um eine Straftat. Weitere Details und die genaue Polizeiverordnung vom 22. Juli 2026 finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes Waldshut.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung