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Landkreis Tuttlingen sperrt Grill- und Feuerstellen im Wald

Copyright und Urheber siehe Wehingen

Wegen extremer Trockenheit und Hitze ist das Feuermachen im Wald jetzt verboten. Die Regelung gilt im gesamten Landkreis Tuttlingen.

Es ist viel zu trocken im Wald. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen klettern immer wieder über 30 Grad. Deshalb ist die Gefahr, dass ein Waldbrand ausbricht, momentan sehr hoch. Selbst die wenigen Regenschauer, die angekündigt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.

Um Katastrophen zu verhindern, hat das Kreisforstamt eine Anordnung getroffen. Ab dem 30. Juli 2026 sind alle offiziellen Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt. Das Verbot gilt nicht nur im Wald selbst, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Diese Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August 2026 in Kraft.

Die Behörden warnen eindringlich vor Unachtsamkeit. Wer mit Grillgeräten oder Fackeln in den Wald geht, riskiert einen Brand. Auch beim Parken ist Vorsicht geboten: Autos sollten nur auf festen Parkflächen stehen, weil heiße Motorteile trockenes Gras oder Laub entzünden können. Zudem dürfen keine Gartenabfälle oder Reisig verbrannt werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch der Müll. Glasflaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und so ein Feuer starten. Deshalb müssen diese wieder mitgenommen werden. Zudem erinnert das Forstamt an das allgemeine Rauchverbot im Wald, das ohnehin vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Auto geworfen werden.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotz des Verbots brennen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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