Wehingen: Grillen und Feuer im Wald verboten
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.
Der Grund ist das Wetter: Es war in den letzten Wochen sehr heiß und es hat kaum geregnet. Dadurch ist der Wald stark ausgetrocknet. Die Gefahr, dass ein Waldbrand ausbricht, ist deshalb sehr hoch. Selbst die kurzen Regenschauer, die für die nächsten Tage angekündigt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen. In den kommenden Tagen sollen die Temperaturen wieder über 30 Grad steigen.
Das Verbot gilt nicht nur mitten im Wald, sondern auch in einem Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer mit einem Grill oder Fackeln in den Wald geht, riskiert ein Bußgeld, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können.
Das Kreisforstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Heiße Autoteile können trockenes Gras entzünden, deshalb soll nur auf offiziellen Parkplätzen gehalten werden. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Zudem ist es verboten, Gartenabfälle oder Reisig zu verbrennen. Wer einen Brand entdeckt, soll sofort die 112 wählen und die Feuerwehr rufen.
Die genaue Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden. Ob das Verbot nach dem 31. August verlängert wird, hängt von der weiteren Wetterentwicklung ab.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung