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Landkreis Tuttlingen sperrt Grill- und Feuerstellen im Wald

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Wegen großer Hitze und Trockenheit ist die Waldbrandgefahr extrem hoch. Deshalb ist das Feuermachen im Wald ab sofort verboten.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern zu grillen oder Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung gilt für alle offiziellen Feuerstellen im Wald sowie für den Bereich bis zu 100 Meter zum Waldrand. Vorerst ist das Verbot bis zum 31. August festgelegt.

Der Grund für die Maßnahme ist das Wetter. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Wald stark ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Die Behörden warnen, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es klare Regeln für alle Waldbesucher: Mitgebrachte Grills oder Fackeln sind verboten. Wer raucht, darf Zigaretten auf keinen Fall aus dem Auto werfen. Zudem sollen Autos nur auf offiziellen Parkplätzen stehen, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras entzünden können. Auch Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden, weil sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist ebenfalls untersagt.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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