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Landkreis Tuttlingen: Grillen und Feuer im Wald verboten

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Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es im Landkreis Tuttlingen ein Feuerverbot. Ab sofort dürfen die offiziellen Grillstellen im Wald nicht mehr genutzt werden.

In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen. Das Verbot bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund ist die gefährliche Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen lagen oft über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Das Forstamt warnt, dass die Gefahr für Waldbrände sehr hoch ist. Selbst die kleinen Regenschauer, die für die nächsten Tage vorhergesagt sind, helfen nicht genug, um die Lage zu entspannen.

Das Verbot gilt nicht nur für die festen Feuerstellen im Wald, sondern auch für einen Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand. Wer dort mit eigenen Grillgeräten oder Fackeln auftaucht, macht sich strafbar. Das Kreisforstamt weist zudem darauf hin, dass man keine Gartenabfälle oder Reisig verbrennen darf.

Die Behörden bitten die Menschen zudem um Vorsicht beim Parken. Heiße Autoteile können trockenes Gras oder Laub entzünden, weshalb man nur auf offiziellen Parkplätzen halten soll. Auch Glasflaschen müssen wieder mitgenommen werden, da Scherben wie Brenngläser wirken und Brände auslösen können. Zudem gilt bis zum 31. Oktober das generelle Rauchverbot im Wald. Zigaretten dürfen auf keinen Fall aus dem Fenster geworfen werden.

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die komplette Verfügung kann online auf der Seite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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