Landkreis Tuttlingen sperrt Grillstellen im Wald
In Wehingen (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern zu grillen oder Feuer zu machen. Das Kreisforstamt hat eine entsprechende Anordnung veröffentlicht. Die Sperrung betrifft alle offiziellen Feuerstellen im Wald sowie den Bereich bis zu 100 Meter zum Waldrand hin.
Der Grund für das Verbot ist die aktuelle Wetterlage. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Dadurch ist der Boden extrem ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.
Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es neben dem Grillverbot weitere wichtige Regeln: Wer im Wald unterwegs ist, darf auf keinen Fall rauchen oder Zigaretten aus dem Auto werfen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen oder Reisig ist untersagt. Autofahrer sollen nur auf festen Parkplätzen halten, da heiße Auspuffteile trockenes Gras entzünden können. Zudem wird darum gebeten, Glasflaschen wieder mitzunehmen, weil Scherben wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können.
Die Sperrung ist vorerst bis zum 31. August 2026 befristet. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Falle eines Brandes soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen eingesehen werden.
Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung