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Landkreis Tuttlingen: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt

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Wegen großer Waldbrandgefahr ist das Feuermachen im gesamten Landkreis Tuttlingen vorerst verboten. Die Sperrung gilt ab dem 30. Juli.

Im Landkreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, in den Wäldern Feuer zu machen. Das gilt auch für die offiziellen Grill- und Feuerstellen. Die Sperrung bleibt vorerst bis zum 31. August in Kraft.

Der Grund ist die extreme Trockenheit. In den letzten Wochen hat es kaum geregnet, und die Temperaturen steigen nun wieder auf über 30 Grad. Der Wald ist deshalb stark ausgetrocknet. Selbst die angekündigten kurzen Regenschauer reichen nicht aus, um die Gefahr von Waldbränden zu senken.

Das Verbot gilt nicht nur für die festen Feuerstellen, sondern für alle Bereiche im Wald sowie in einem Umkreis von 100 Metern zum Waldrand. Wer mitgebrachte Grills oder Fackeln benutzt, macht sich strafbar. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen, Reisig oder Ästen ist derzeit untersagt.

Das Kreisforstamt warnt zudem vor anderen Gefahren. Wer im Wald parkt, sollte nur die offiziellen Flächen nutzen, da heiße Autoteile trockenes Gras entzünden können. Zudem dürfen keine Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden. Auch Glasscherben sind gefährlich, weil sie wie Brenngläser wirken und Feuer auslösen können. Müll muss daher wieder mitgenommen werden.

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Im Ernstfall soll sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung ist auf der Webseite des Landkreises Tuttlingen zu finden.

Quelle: Wehingen – zur Originalmeldung

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