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Gosheim: Grillplätze am Lemberg und Weißen Kreuz gesperrt

Copyright und Urheber siehe Gosheim

Wegen der extremen Hitze und Trockenheit ist das Feuermachen im Wald ab sofort verboten. Das gilt auch für die offiziellen Grillstellen.

In Gosheim (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg) ist es ab dem 30. Juli 2026 verboten, im Wald Feuer zu machen. Betroffen sind unter anderem die Grillplätze am Lemberg und am Weißen Kreuz. Das Verbot gilt für alle offiziellen Feuerstellen im Wald sowie für Bereiche bis zu 100 Meter vor dem Waldrand. Das Kreisforstamt Tuttlingen hat diese Regelung per Allgemeinverfügung festgelegt. Sie ist vorerst bis zum 31. August 2026 befristet.

Der Grund für die strengen Regeln ist die aktuelle Wetterlage. Es war lange Zeit sehr heiß und es hat kaum geregnet. Dadurch sind die Böden stark ausgetrocknet und die Gefahr für Waldbrände ist extrem hoch. Zwar sind für die nächsten Tage kurze Regenschauer angekündigt, doch diese reichen nicht aus, um die Gefahr zu senken. Zudem werden wieder Temperaturen von über 30 Grad erwartet.

Das Forstamt warnt davor, dass viele Brände durch Unachtsamkeit entstehen. Deshalb gibt es jetzt klare Regeln für alle Waldbesucher: Grillgeräte und offenes Feuer, wie zum Beispiel Fackeln, sind streng verboten. Wer raucht, muss darauf achten, dass keine glühenden Zigaretten aus dem Auto fliegen. Zudem dürfen Wald- oder Gartenabfälle wie Reisig und Äste momentan nicht verbrannt werden.

Auch beim Parken ist Vorsicht geboten. Autos dürfen nur auf den ausgewiesenen Flächen stehen, da heiße Motorteile trockenes Gras oder Laub entzünden können. Außerdem sollen alle Besucher ihren Müll wieder mitnehmen. Besonders Glasscherben können wie Brenngläser wirken und so einen Brand auslösen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Die vollständige Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen unter www.landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Gosheim – zur Originalmeldung

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