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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Wer im Landkreis Tübingen an Bächen oder Flüssen unterwegs ist, muss jetzt auf neue Regeln achten. Die Wasserbehörde hat den Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Damit wird die Nutzung der öffentlichen oberirdischen Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt. Die untere Wasserbehörde hat diese Maßnahme am 7. Juli 2026 offiziell bekannt gegeben.

Neben dem Gewässerschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere wichtige Meldungen für die Bürger. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Die Beamten des Landratsamts sind dort in verschiedenen Bereichen im Einsatz, unter anderem am Randelweg, am Heiligenberg und in den Gewannen Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli angekündigt. Zuvor gab es bereits eine ähnliche Ankündigung für die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg.

Auch im Bereich Naturschutz gibt es neue Vorgaben. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten veröffentlicht.

Zudem gab es politische Termine: Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.

Die Details zu den Gewässerbeschränkungen und den anderen Verfügungen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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