Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Seit dem 7. Juli 2026 gilt eine Beschränkung für den Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis. Das bedeutet, dass die Nutzung der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun eingeschränkt ist.
Neben den Wasserregeln gibt es weitere wichtige Infos für die Bewohner. In Wendelsheim finden Vermessungsarbeiten statt. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde. Eine weitere Vermessung betrifft die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde.
Zudem gibt es eine Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die seit dem 16. März 2026 gilt. Für Landwirte ist außerdem eine Verfügung zur Düngeverordnung wichtig. Hier geht es um Ausnahmen bei der bodennahen Aufbringtechnik.
Für politisch Interessierte gab es einen Termin am 8. Juli 2026. Um 15 Uhr tagte der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik in einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den einzelnen Verfügungen und den Vermessungsarbeiten sind in den offiziellen PDF-Dokumenten des Landkreises zu finden.