Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Tübingen hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) beschränkt wird. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse für die Öffentlichkeit nun nicht mehr in gewohntem Maße erlaubt sind.
Neben dieser Wasser-Regelung gibt es weitere wichtige Termine und Arbeiten im Kreis. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, trifft sich der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung. Los geht es dort um 15 Uhr.
Zudem führt das Landratsamt in Wendelsheim Vermessungsarbeiten durch. Betroffen sind verschiedene Bereiche der Gemarkung. Zum einen geht es um die Gebiete Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie den Vorderen und Hinteren Lichtenberg, den Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Diese Arbeiten wurden am 8. Juli 2026 angekündigt.
Ein weiterer Vermessungsabschnitt betrifft die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und ebenfalls die Halde. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Liegenschaftskataster qualitativ zu verbessern. Diese Ankündigung erfolgte bereits am 18. Juni 2026.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den genauen Abläufen der Vermessungen sind den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises zu entnehmen.