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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis wird beschränkt.

Im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Nutzung von Bächen und Flüssen. Die untere Wasserbehörde des Landratsamts hat am 7. Juli 2026 eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis eingeschränkt wird.

Neben dem Gewässerschutz gibt es weitere wichtige Meldungen aus der Verwaltung. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte diese für verschiedene Bereiche an. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute und Tannenweinberg. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg sowie an Orten wie dem Randelweg oder dem Heiligenberg statt.

Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten, die am 16. März 2026 veröffentlicht wurde. Für Landwirte gibt es eine Verfügung zur Düngeverordnung, die Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik regelt.

Für politisch Interessierte gab es einen Termin im Kreistag: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik hielt am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr eine öffentliche Sitzung ab.

Die Details zu den Gewässerbeschränkungen und den anderen Verfügungen sind in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises hinterlegt.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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