Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen hat eine wichtige Entscheidung für alle Nutzer von Gewässern im Landkreis (Baden-Württemberg) getroffen. Die untere Wasserbehörde hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern beschränkt wird. Das bedeutet konkret, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse im Kreisgebiet nun eingeschränkt sind.
Neben dem Wasserschutz gibt es weitere Maßnahmen aus dem Bereich Natur und Umwelt. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben, um die Tiere in der Region besser zu schützen.
Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte an, dass auf der Gemarkung Wendelsheim in verschiedenen Bereichen gemessen wird. Betroffen sind unter anderem der Gewann Pfaffenberg, der Randelweg sowie die Gebiete Krähen, Vorderer und Hinterer Lichtenberg, der Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde. Eine weitere Vermessung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters betrifft die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und die Halde.
Für politisch Interessierte gab es am 8. Juli 2026 einen Termin: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik hielt eine öffentliche Sitzung ab.
Die Details zu den Gewässerbeschränkungen und den Vermessungen können in den entsprechenden PDF-Dokumenten auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.