Landkreis Tübingen: Diese Regeln gelten bei Grundstücksvermessungen
Wer im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) ein Gebäude fertigstellt, muss dieses offiziell einmessen lassen. Die Daten fließen dann in das Liegenschaftskataster ein. Die Kosten für diese Gebäudeaufnahme müssen die Eigentümer selbst bezahlen.
Auch beim Verkauf von Grundstücken gibt es wichtige Regeln. Will jemand nur einen Teil seines Flurstücks verkaufen, ist eine amtliche Vermessung Pflicht. Dabei wird genau festgelegt, wo die neuen Grenzen verlaufen und wie groß die Teilflächen sind. Das Ergebnis wird in einem sogenannten Fortführungsnachweis festgehalten. Erst mit diesem Dokument und einem Notarvertrag kann der Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen werden.
Seit 2012 gibt es dabei eine wichtige Besonderheit: Vermessungen für neue Grenzen bei Privatgrundstücken dürfen nur noch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) erledigen. Eine Liste dieser Experten findet man auf der Seite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung.
In einigen Fällen ist jedoch weiterhin die Abteilung 42 des Landratsamts zuständig. Das gilt zum Beispiel bei Gebäudeeinmessungen, Grenzfeststellungen oder wenn es um Grenzen an langen Anlagen wie Straßen geht. Auch bei kreiseigenen Flurstücken oder speziellen Bodenordnungsverfahren übernimmt das Amt die Arbeit.
Wer eine Vermessung beantragen möchte, kann das Formular online nutzen oder sich direkt an die Abteilung für Vermessung und Flurneuordnung in der Bismarckstraße 110 in Tübingen wenden. Die Mitarbeiter sind unter der Telefonnummer 07071 207-4210 erreichbar. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr oder nach Terminabsprache.