Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die untere Wasserbehörde schränkt damit den sogenannten Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis ein. Das bedeutet konkret, dass die Nutzung von Bächen und Flüssen für die Öffentlichkeit nun an bestimmte Bedingungen geknüpft ist oder teilweise untersagt wird.
Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis aktuell weitere behördliche Maßnahmen. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Allgemeinverfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben. Zudem gibt es neue Regeln für die Landwirtschaft: Das Landratsamt hat Ausnahmen von der bodennahen Aufbringtechnik bei der Düngung genehmigt.
Auch an der Vermessung gibt es Neuigkeiten für die Bewohner von Wendelsheim. Dort führt das Landratsamt Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durch. Betroffen sind unter anderem die Gebiete Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde. Eine weitere Vermessung findet in den Bereichen Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde statt.
Für politisch Interessierte gab es am Mittwoch, den 8. Juli 2026, einen Termin: Um 15 Uhr tagte der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik in einer öffentlichen Sitzung.
Zudem nutzt der Landkreis Tübingen sein Internetportal verstärkt für öffentliche Zustellungen. Da viele Menschen nicht persönlich erreicht werden konnten, wurden zahlreiche Namen aus den Bereichen Verkehr, Ordnung, Baurecht sowie Flucht und Integration öffentlich bekannt gemacht.