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Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein

Die untere Wasserbehörde hat eine neue Regelung erlassen. Der Gemeingebrauch an öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis wird beschränkt.

Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin wird festgelegt, dass die Nutzung öffentlicher oberirdischer Gewässer im gesamten Landkreis eingeschränkt wird. Konkret geht es um den sogenannten Gemeingebrauch, also die normale Nutzung der Bäche und Flüsse durch die Öffentlichkeit.

Neben dem Wasserschutz gibt es im Landkreis derzeit weitere Maßnahmen für die Natur. So hat die Abteilung für Recht und Naturschutz eine Verfügung zum Schutz gefährdeter Vogelarten herausgegeben.

Zudem stehen in Wendelsheim Vermessungsarbeiten an. Das Landratsamt kündigte Arbeiten auf der Gemarkung Wendelsheim an. Betroffen sind unter anderem die Bereiche Pfaffenberg, Randle, Randelweg, Krähen sowie der Vorderer und Hinterer Lichtenberg. Auch die Gebiete Heiligenberg, Straucher, Traminer und die Halde sind betroffen. In einem weiteren Abschnitt geht es um die Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in den Bereichen Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und der Halde.

Für politisch Interessierte gab es zudem einen Termin im Kreistag. Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, traf sich um 15 Uhr der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik zu einer öffentlichen Sitzung.

Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landkreis Tübingen – zur Originalmeldung

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