Landkreis Tübingen schränkt Nutzung öffentlicher Gewässer ein
Das Landratsamt Tübingen (Baden-Württemberg) hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit schränkt die untere Wasserbehörde den Gemeingebrauch an den öffentlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis ein. Das bedeutet, dass bestimmte Nutzungen der Bäche und Flüsse im Gebiet nun nicht mehr uneingeschränkt erlaubt sind.
Neben dieser Maßnahme gibt es weitere wichtige Meldungen aus dem Landkreis. In Wendelsheim stehen Vermessungsarbeiten des Landratsamts an. Diese betreffen unter anderem die Bereiche Gehrnbühl, Stumpen, Hauser, Reute, Tannenweinberg und Halde, um das Liegenschaftskataster zu verbessern. Eine weitere Vermessung findet im Gewann Pfaffenberg, Randle, Krähen sowie am Vorderen und Hinteren Lichtenberg, Heiligenberg, Straucher, Traminer und an der Halde statt.
Zudem gibt es eine neue Regelung zum Schutz gefährdeter Vogelarten. Die Abteilung für Recht und Naturschutz hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben.
Für politisch Interessierte gibt es einen Termin im Kreishaus: Der Ausschuss für Verwaltung, Klimaschutz und Technik trifft sich am Mittwoch, den 8. Juli 2026, um 15 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung.
Weitere Details zu den Einschränkungen an den Gewässern oder den Vermessungsarbeiten sind in den offiziellen PDF-Dokumenten des Landratsamts zu finden.