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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Vor- oder Familiennamen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg bestimmte Hürden nehmen. Das Landratsamt erklärt, wann ein Wechsel möglich ist und was er kostet.

Wer seinen Namen ändern will, kommt im Landkreis Starnberg (Oberbayern) schnell fest, dass das in Deutschland nicht einfach so geht. Man kann sich nicht einfach einen neuen Namen aussuchen. Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen ändern möchte.

Der erste Weg ist das bürgerliche Recht. Das betrifft vor allem Dinge, die mit der Familie zu tun haben. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt, ein Kind bekommt oder adoptiert, kann der Name geändert werden. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt zuständig, sondern das Standesamt am Wohnort.

Schwieriger wird es bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier hilft das Landratsamt Starnberg weiter, aber nur, wenn es einen sogenannten wichtigen Grund gibt. Das ist eine Ausnahme und wird streng geprüft. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt, anstößig ist oder extrem kompliziert geschrieben wird. Auch wenn ein Name nach der Einbürgerung innerhalb eines Jahres geändert werden soll, kann das ein Grund sein.

Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung eines Familiennamens liegt die Gebührenobergrenze bei 1500 Euro. Bei einem Vornamen kostet es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Gebühren zahlen – das können zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Summe sein.

Für den Antrag benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Urkunden. Wer ab 14 Jahre alt ist, muss ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn man beweisen kann, dass der aktuelle Name im Alltag echte Probleme macht, sollte man Nachweise oder sogar ärztliche Atteste beifügen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag von 8 bis 16 Uhr (Donnerstags bis 18 Uhr), am Mittwoch und Freitag jeweils von 8 bis 14 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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