Landratsamt Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer seinen Namen ändern will, kommt im Landkreis Starnberg (Oberbayern) schnell in eine Zwickmühle: Es gibt zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen wechseln möchte.
Der erste Weg führt über das Standesamt am Wohnort. Das ist der Fall, wenn sich die Lebenssituation ändert. Dazu gehören zum Beispiel eine Hochzeit, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eine Adoption. Hier gibt es klare Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch, welche Namen man wählen kann.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach nur ändern möchte, ohne dass ein familiäres Ereignis vorliegt. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Man kann seinen Namen nicht einfach aus Lust ändern, sondern braucht einen sogenannten wichtigen Grund.
Als wichtiger Grund gilt zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres angepasst werden sollen, können ein Grund sein. Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen: Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird, fallen bereits Gebühren an.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellen will, benötigt seinen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren). Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig.
Für Fragen zur öffentlich-rechtlichen Änderung ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) erreichbar. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist die Stelle unter 08151 148-77926 erreichbar.