Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, aus welchem Grund dies geschehen soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Viele Änderungen passieren automatisch oder durch einfache Erklärungen im Rahmen des Familienrechts. Das betrifft zum Beispiel Geburten, Hochzeiten, Scheidungen oder Adoptionen. In all diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort die richtige Anlaufstelle.
Schwieriger wird es, wenn jemand seinen Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland gibt es keine völlige Namensfreiheit. Eine Änderung nach dem Namensänderungsgesetz ist nur die Ausnahme. Dafür muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Das Landratsamt Starnberg nennt hier als Beispiele Namen, die lächerlich klingen, anstößig sind oder extrem kompliziert geschrieben werden.
Auch bei Vornamen ist eine Änderung nur mit einem wichtigen Grund möglich. Wer lediglich einen anderen Rufnamen benutzen möchte, braucht keinen Antrag, da man aus mehreren Vornamen selbst wählen kann, welcher im Alltag genutzt wird.
Für die öffentlich-rechtliche Änderung beim Landratsamt fallen hohe Gebühren an. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1.500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, muss ein Teil der Gebühr bezahlt werden.
Wer einen Antrag stellen will, benötigt seinen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis. Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig. Zuständig für diese Anträge ist im Landkreis das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2.
Für Fragen ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.