Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum er das tun möchte. Es gibt nämlich zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Viele Änderungen lassen sich einfach über das Standesamt am Wohnort regeln. Das gilt zum Beispiel bei einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Adoption oder wenn ein Kind einen Namen bekommt. In diesen Fällen ist das örtliche Standesamt die richtige Anlaufstelle.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte, ohne dass ein Ereignis wie eine Hochzeit vorliegt. In Deutschland kann man sich seinen Namen nicht einfach aussuchen. Eine Änderung ist dann nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Das Landratsamt Starnberg prüft in solchen Fällen, ob der Name zum Beispiel lächerlich klingt, extrem schwer auszusprechen ist oder wenn es psychische Belastungen gibt. In diesen Fällen ist das Landratsamt in der Strandbadstraße 2 in Starnberg zuständig.
Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für den Antrag beim Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.
Beratung und Termine gibt es im Fachbereich 20 (Kommunalwesen) bei Frau Plötz im Zimmer OG.153. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist die Stelle unter 08151 148-77926 erreichbar.