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Landkreis Starnberg organisiert Volksentscheide zur Verfassung

Am 15. September 2013 stimmen die Bürger im Landkreis Starnberg über fünf Änderungen der bayerischen Verfassung ab.

Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) stehen am 15. September 2013 wichtige Abstimmungen an. Die Bürger entscheiden in Volksentscheiden über Beschlüsse, die der Bayerische Landtag bereits am 20. Juni 2013 gefasst hat. Insgesamt geht es um fünf verschiedene Gesetze zur Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern.

Die Themen sind vielfältig: Es geht unter anderem um die Förderung von gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie um die Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement für das Gemeinwohl. Außerdem stehen Angelegenheiten der Europäischen Union, die sogenannte Schuldenbremse und die Finanzausstattung der Gemeinden zur Abstimmung.

Wer Fragen zu den Volksentscheiden hat, kann sich an den Fachbereich 20 für Kommunalwesen wenden. Die zuständige Stelle befindet sich in der Strandbadstraße 2 in 82319 Starnberg. Dort sind Herr Albertzarth (Telefon: 08151 148-77270) und Frau Ingrid Zirkelbach (Telefon: 08151 148-77389) als Ansprechpartner benannt.

Wer die Mitarbeiter persönlich besuchen möchte, muss vorab einen Termin vereinbaren. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag von 8 bis 16 Uhr (Donnerstags bis 18 Uhr) und mittwochs sowie freitags von 8 bis 14 Uhr. Alternativ ist die Verwaltung unter der Telefonnummer 08151 148-77276 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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