Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern möchte, muss zuerst unterscheiden, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den privaten Weg über das bürgerliche Recht und den offiziellen Weg über das öffentliche Recht.
Bei klassischen Anlässen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist das zuständige Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Auch wenn es um die Namensführung von Kindern geht, müssen die Bürger zu ihrem örtlichen Standesamt gehen.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach so ändern möchte. In Deutschland darf man seinen Namen nicht frei wählen. Eine Änderung über das Namensänderungsgesetz ist nur die Ausnahme und erfordert einen sogenannten wichtigen Grund. Das Landratsamt Starnberg prüft hier genau, ob die Änderung gerechtfertigt ist.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die schwer zu schreiben oder auszusprechen sind, können ein Grund sein. Wer nach einer Einbürgerung seinen fremdsprachigen Namen anpassen will, hat ebenfalls eine Chance. Wer jedoch nur seinen Rufnamen ändern möchte, braucht keinen Antrag, da man sich im Alltag aussuchen kann, welcher der eingetragenen Vornamen genutzt wird.
Die Kosten für solche Änderungen sind hoch. Für eine Änderung des Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen. Bei einem Vornamen liegt die Höchstgrenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, muss man einen Teil der Kosten übernehmen.
Wer einen Antrag stellen will, benötigt einen gültigen Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Bei psychischen Belastungen durch den Namen sind ärztliche Atteste nötig.
Für Fragen zu öffentlich-rechtlichen Änderungen ist im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 Frau Plötz zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.