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Landkreis Starnberg: So funktioniert die Namensänderung

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe anerkannt werden.

Nicht jeder kann sich einfach einen neuen Namen aussuchen. Im Landkreis Starnberg (Bayern) gibt es zwei verschiedene Wege, wie eine Namensänderung möglich ist. Je nachdem, warum man den Namen ändern will, ist eine andere Stelle zuständig.

Wenn es um klassische Dinge wie Hochzeit, Geburt, Scheidung oder Adoption geht, ist das bürgerliche Recht entscheidend. In diesen Fällen müssen sich die Betroffenen an das Standesamt an ihrem Wohnort wenden. Dort werden die Erklärungen zur Namensführung festgehalten.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern möchte, etwa weil er lächerlich klingt, zu lang ist oder bei der Aussprache Probleme macht. Das nennt man eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Man braucht dafür einen sogenannten wichtigen Grund. Beispiele dafür sind Namen, die anstößig wirken oder die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres angepasst werden sollen.

Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung eines Familiennamens kann eine Gebühr von bis zu 1500 Euro anfallen, bei einem Vornamen sind es bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, wird ein Teil der Gebühren fällig.

Für den Antrag im Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweisen kann, sollte ärztliche Atteste oder Gutachten beifügen.

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen, Zimmer OG.153). Sie ist zu verschiedenen Zeiten erreichbar, wobei Besuche nur nach einer Terminvereinbarung möglich sind. Die Sprechzeiten variieren: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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