Landkreis Rastatt: Fallobst nicht zu Sammelplätzen bringen
Wer im Garten Fallobst von Äpfeln, Birnen oder Mirabellen hat, muss dieses nun anders entsorgen. Auch Reste, die beim Pressen von Obstsäften übrig bleiben, dürfen nicht auf den Grüngutsammelplätzen im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg) abgegeben werden.
Der Grund dafür ist simpel: Das Obst würde auf den Sammelplätzen zu lange liegen bleiben, bis es gehäckselt und abtransportiert wird. In dieser Zeit fängt das Material an zu gären und zu faulen. Das führt schnell zu einem starken Gestank, den niemand im Ort haben möchte.
Für kleine Mengen gibt es eine einfache Lösung: Diese können ganz normal in die Biotonne geworfen werden. Wer jedoch größere Mengen loswerden will, muss das Obst direkt zu den Kompostieranlagen im Landkreis bringen. Dort wird das Material zügig verarbeitet.
Zur Auswahl stehen der Kompostierbetrieb Jakob in Iffezheim sowie die Kompostier- und Häckselanlage Vogel in Bühl-Vimbuch. Da die Betriebe eigene Regeln haben, sollten die Bürger die Preise und die Bedingungen für die Anlieferung vorher direkt bei den Anlagen erfragen.