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Weisenbach: So funktioniert der Gemeindeanzeiger

Die Gemeinde Weisenbach informiert über die Veröffentlichung ihres wöchentlichen Anzeigers, die Kosten für Abonnenten und die Fristen für Anzeigen.

In Weisenbach (Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg) gibt es einen wöchentlichen Gemeindeanzeiger. Das Heft dient dazu, die Bürger über amtliche Bekanntmachungen zu informieren und Platz für Nachrichten aus den örtlichen Vereinen zu bieten.

Normalerweise erscheint der Anzeiger jeden Donnerstag. Nur wenn Feiertage dazwischenliegen oder andere wichtige Ereignisse dazwischenkommen, kann sich der Termin verschieben.

Wer selbst etwas im Anzeiger veröffentlichen möchte, muss die Fristen beachten. Der Redaktionsschluss ist immer dienstags um 11 Uhr. Sollte sich dieser Termin einmal ändern, wird das rechtzeitig im Heft angekündigt. Anzeigen müssen direkt beim Verlag Nussbaum Medien in Gaggenau aufgegeben werden. Dort ist man telefonisch unter 07225 9747 – 0 oder per E-Mail erreichbar.

Man kann den Gemeindeanzeiger auch abonnieren. Die Gebühr dafür liegt bei 19,20 Euro pro Halbjahr. Ein Vorteil für Abonnenten ist der digitale Zugang: Sie können das sogenannte eBlättle immer donnerstags ab 9 Uhr elektronisch lesen.

Auf der Webseite der Gemeinde ist zudem ein umfangreiches Archiv zu finden, in dem alte Ausgaben bis zurück ins Jahr 2011 eingesehen werden können.

Quelle: Weisenbach – zur Originalmeldung

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