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Landkreis Prignitz ordnet Stallpflicht für Geflügel an

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel/ Friedrich-Löffler-Institut Copyright und Urheber siehe Landkreis Prignitz

Wegen eines Ausbruchs im Nachbarlandkreis müssen viele Halter im Landkreis Prignitz ihre Vögel jetzt in den Stall sperren.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die Geflügelpest aufgetreten. Da die Schutzzone um den betroffenen Betrieb auch in den Landkreis Prignitz (Brandenburg) hineinreicht, muss nun auch dort gehandelt werden. Der Landkreis hat deshalb eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Die neuen Regeln treten am Dienstag, den 10. Februar 2026, in Kraft. Für alle Halter, die innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen wohnen, bedeutet das vor allem eines: Die Vögel müssen wieder aufgestallt werden. Sie dürfen nicht mehr frei herumlaufen, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Die Behörden bitten alle Tierhalter, genau auf ihre Tiere zu achten. Verdächtig sind zum Beispiel Vögel, die sich allgemein schlecht fühlen, weniger fressen oder nicht mehr so viele Eier legen. Auch Atemnot, ein blauer Kopf, Niesen oder ein unkoordinierter Gang sind Warnzeichen. Wenn Tiere plötzlich sterben oder Durchfall haben, sollte sofort gehandelt werden.

Wer solche Krankheitserscheinungen bei seinem Geflügel oder anderen Vögeln bemerkt, muss dies dem Veterinäramt melden. Erreichbar ist die Behörde per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter den Nummern (03876) 713-402, -413, -419 oder 440. Per Fax geht die Meldung an die (03876) 713 412.

Quelle: Landkreis Prignitz – zur Originalmeldung

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