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Landkreis Oldenburg: Wahlausschuss prüft Kandidaten

Wer darf bei der Kommunalwahl im September kandidieren? Der Kreiswahlausschuss entscheidet am Donnerstag über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Bevor die Menschen im Landkreis Oldenburg (Niedersachsen) am 13. September 2026 an die Urnen gehen, muss geklärt werden, welche Kandidaten überhaupt auf dem Stimmzettel stehen. Deshalb kommt der Kreiswahlausschuss nun zusammen.

Die Sitzung findet am Donnerstag, den 23. Juli, um 16 Uhr statt. Die Beamten und Verantwortlichen treffen sich dazu im Sitzungssaal A2 im Kreishaus in Wildeshausen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wahlvorschläge. Dabei geht es einerseits um die allgemeine Kreiswahl und andererseits um die Direktwahl des Landrats oder der Landrätin.

Der Termin ist gesetzlich genau geregelt. Laut dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz muss die Entscheidung über die Zulassungen spätestens 46 Tage vor dem eigentlichen Wahltag fallen. Damit ist der Zeitplan für die kommenden Wahlen im September nun in der entscheidenden Phase.

Interessierte Bürger können bei dem Vorgang zusehen. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich, sodass jeder die Prüfung der Unterlagen mitverfolgen kann.

Quelle: Landkreis Oldenburg – zur Originalmeldung

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