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Landkreis Neuwied: Landrat bewertet neue Krankenhaus-Zuteilungen

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Landrat Achim Hallerbach nimmt Stellung zu den Entscheidungen des Gesundheitsministeriums. Für die meisten Kliniken im Kreis gibt es gute Nachrichten, eine Klinik muss jedoch Abstriche hinnehmen.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat entschieden, welche medizinischen Leistungen die einzelnen Krankenhäuser künftig erbringen dürfen. Landrat Achim Hallerbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz) zeigt sich mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden. Er sieht darin eine gute Basis für die medizinische Versorgung in der Region und betont, dass schlimme Einschnitte zum Glück ausgeblieben sind.

Besonders positiv sieht der Landrat die Situation für zwei Häuser: Die Kamillus-Klinik Asbach und das Marienhaus-Klinikum Neuwied-Waldbreitbach haben alle beantragten Leistungsgruppen erhalten. In Asbach umfasst das auch neue Bereiche. In Neuwied und Waldbreitbach wurden sogar hochspezialisierte Leistungen zugesprochen, was den Standort als wichtigen Versorger im Norden des Landes stärkt. Allerdings fehlen hier noch die finalen Fallzahlen der Behörden, die für eine komplette Bewertung wichtig sind. Die Psychiatrie bleibt von diesen Änderungen nicht betroffen.

Auch für das Evangelische Klinikum Westerwald am Standort Dierdorf sieht die Lage gut aus. Die Klinik soll die Versorgung auf dem bisherigen Niveau weiterführen. Zudem gibt es eine Förderung vom Land über rund 15,6 Millionen Euro, um den etwa 30 Jahre alten Operationsbereich zu modernisieren.

Weniger gut läuft es für das Franziskus-Krankenhaus Linz. Hier wurden vier wichtige Bereiche nicht zugewiesen: die Wirbelsäulenchirurgie, tiefe Rectumeingriffe sowie die Revisionsendoprothetik an Hüfte und Knie. Letzteres ist besonders schmerzhaft, da diese Operationen in Linz schon immer durchgeführt wurden. Der Landrat betont jedoch, dass das Haus in Linz systemrelevant bleibt, unter anderem wegen der Zusammenarbeit mit der Klinik in Asbach.

Trotz der aktuellen Zuteilungen warnt Hallerbach vor den Folgen der GKV-Reform. Er fordert, dass die Kommunen nicht als finanzieller Rettungsanker für insolvente Krankenhäuser herhalten müssen. Die Finanzierung der Standorte müsse langfristig und planbar sein, damit die Versorgung vor Ort gesichert bleibt.

In drei Jahren werden die Leistungsgruppen erneut geprüft. Bis dahin müssen die Krankenhäuser an ihrer zukünftigen Ausrichtung arbeiten. Über einzelne Bereiche wird es wohl noch Diskussionen mit dem Land geben.

Quelle: Landkreis Neuwied – zur Originalmeldung

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