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Landkreis München: SWM verbieten Poolfüllung und Gartenbewässerung

Wegen der Hitze und Wassernot gelten ab sofort strenge Sparregeln für viele Orte im Landkreis München. Wer Wasser von den Stadtwerken München bezieht, muss auf bestimmte Nutzungen verzichten.

Die Temperaturen waren in den letzten Wochen extrem hoch. Deshalb steigt der Wasserverbrauch stark an und die Vorräte werden knapp. Nun haben die Stadtwerke München (SWM) eine Sparanordnung erlassen. Diese gilt ab dem 14. Juli 2026 vorerst bis zum 1. August 2026.

Betroffen sind alle Kommunen im Landkreis München (Bayern), die über die SWM versorgt werden. Das sind Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.

Einige Dinge sind ab sofort verboten: Private Pools, Badebecken und Springbrunnen dürfen nicht mehr gefüllt oder betrieben werden. Auch Wasserbehälter wie Tonnen dürfen nicht befüllt werden. Wer Haus-, Klein- oder Schrebergärten gießen will, darf dies nur außerhalb der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr tun. Das gilt für Hecken, Beete und Zierpflanzen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn eine wassersparende Tröpfchenbewässerung genutzt wird.

Verboten ist außerdem das Waschen von Autos zu Hause, sofern es keine gewerbliche Waschanlage ist. Auch das Abspritzen von Terrassen, Wänden oder Wegen mit dem Hochdruckreiniger ist nicht mehr erlaubt. Baustellenausbesserungen gegen Staub sind ebenfalls untersagt, außer es ist behördlich vorgeschrieben.

Einige Bereiche bleiben jedoch erlaubt: Rasenflächen und andere Grünflächen dürfen weiterhin gegossen werden. Das gilt auch für Flächen, die öffentlich oder gewerblich genutzt werden, wie zum Beispiel Sportplätze. Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhöfe sind ebenfalls ausgenommen.

Das Landratsamt München warnt, dass die Lage angespannt ist. Ein trockener Winter und ein regenarmes Frühjahr haben die Grundwasserstände bereits gesenkt. Deshalb bittet das Amt alle Bewohner im Landkreis, im Alltag so wenig Wasser wie möglich zu verbrauchen, auch wenn in manchen Teilen des Landkreises noch keine offiziellen Verbote gelten.

Sollte es weiterhin so trocken bleiben, kann die Sparanordnung verlängert werden. Wenn es wieder mehr regnet, wird sie eventuell früher aufgehoben.

Quelle: Landkreis München – zur Originalmeldung

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