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Landkreis Miltenberg: Wasserentnahme aus Bächen bleibt verboten

Wer im Landkreis Miltenberg Wasser aus kleinen Bächen schöpft, riskiert hohe Strafen. Das Verbot wurde nun bis Ende September verlängert.

Im Landkreis Miltenberg (Bayern) bleibt es bei einem strengen Wasserverbot. Wer Wasser aus den sogenannten Gewässern II. und III. Ordnung entnimmt, darf das vorerst nicht. Das Landratsamt hat die entsprechende Anordnung, die eigentlich am 31. August enden sollte, nun bis zum 30. September 2026 verlängert.

Der Grund ist der anhaltende Wassermangel. Zwar hat es in den letzten zwei bis drei Wochen geregnet, aber das reicht nicht aus. An 80 Prozent der Messstellen ist der Wasserstand immer noch zu niedrig. Die Lage ist sogar schlimmer als im Juli, als nur zwei Drittel der Pegel im kritischen Bereich lagen. Das Problem sind nicht nur die geringen Mengen, sondern auch die hohen Temperaturen und der fehlende Sauerstoff im Wasser. Das gefährdet vor allem Fische und Pflanzen in den kleinen Gewässern.

Das Verbot betrifft den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Das bedeutet konkret: Man darf kein Wasser mehr mit Eimern oder Gießkannen aus den Bächen schöpfen. Auch die Entnahme kleiner Mengen für das Vieh oder für den landwirtschaftlichen Bedarf im Haus ist untersagt. Einzige Ausnahme ist der Main, da dieser als Gewässer I. Ordnung nicht unter das Verbot fällt. Wer dennoch Wasser entnehmen will, braucht eine ausdrückliche Genehmigung vom Landratsamt.

Die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Regeln. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden, denn es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Alle Details zur Verfügung stehen im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html. Man kann die Unterlagen auch direkt beim Landratsamt Miltenberg in der Brückenstraße 2 im Sachgebiet Wasserrecht (Zimmer 161) einsehen. Dafür wird um einen Termin gebeten, den man unter 09371/501-289 oder per E-Mail an [email protected] vereinbaren kann.

Quelle: Dorfprozelten – zur Originalmeldung

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