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Landkreis Miltenberg verbietet Wasserentnahme aus Bächen

Wegen extremer Trockenheit darf im Landkreis Miltenberg (Bayern) vorerst kein Wasser mehr aus kleineren Gewässern geschöpft werden.

Im Landkreis Miltenberg (Bayern) ist es seit Montag, dem 17. August, verboten, Wasser aus Fließgewässern zu entnehmen. Das Landratsamt hat dies per Allgemeinverfügung festgelegt. Betroffen sind alle Gewässer der zweiten und dritten Ordnung. Nur der Main ist von diesem Verbot ausgenommen.

Normalerweise dürfen Anlieger oder Eigentümer ohne Genehmigung Wasser mit Eimern oder Gießkannen schöpfen. Auch kleine Mengen für das Vieh oder den landwirtschaftlichen Bedarf waren bisher erlaubt. Das ist jetzt untersagt. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.

Der Grund für die harte Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen fast alle Oberflächengewässer im Landkreis Niedrigwasser. An zwei Dritteln der Messstellen ist der Wasserstand extrem niedrig, einige Abschnitte sind sogar komplett ausgetrocknet. In den letzten 90 Tagen gab es nur etwa 30 bis 45 Prozent des Regens, der normalerweise in diesem Zeitraum fällt. Damit ist die Lage teilweise schlimmer als in den extremen Trockenjahren 1976 und 2003.

Die Natur leidet massiv unter den hohen Temperaturen und dem Wassermangel. In den kleinen Bächen gibt es zu wenig Sauerstoff, was vor allem Fische und Pflanzen gefährdet. Da derzeit keine starken Regenfälle in Sicht sind, muss das Wasser geschützt werden.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Einhaltung wird überwacht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Ob das Verbot verlängert wird oder ausläuft, entscheidet das Landratsamt nach einer neuen Beurteilung der Lage gegen Ende August. Die Details zur Verfügung stehen im Amtsblatt des Landkreises oder können nach Terminvereinbarung beim Landratsamt in der Brückenstraße 2 in Miltenberg (Zimmer 161) eingesehen werden. Erreichbar ist das Sachgebiet Wasserrecht unter 09371/501-289 oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Dorfprozelten – zur Originalmeldung

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