Landkreis Miltenberg verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Wer in Faulbach (Landkreis Miltenberg, Bayern) und Umgebung seinen Garten mit Wasser aus dem nächsten Bach wässern wollte, muss jetzt aufpassen. Das Landratsamt Miltenberg hat am Montag, den 17. August, ein Verbot ausgesprochen. Es ist untersagt, Wasser aus allen Bächen und Flüssen zu entnehmen. Eine Ausnahme gibt es nur für den Main.
Das Verbot betrifft den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Das bedeutet konkret: Man darf kein Wasser mehr mit Eimern oder Gießkannen aus den Gewässern schöpfen. Auch die Entnahme kleiner Mengen für das Vieh oder für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft ist nicht mehr erlaubt. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen fast alle Oberflächengewässer im Landkreis Niedrigwasser. In den letzten 90 Tagen fiel viel zu wenig Regen – teilweise sogar weniger als in den extremen Trockenjahren 1976 und 2003. Einige Bachabschnitte sind bereits komplett ausgetrocknet. Durch die niedrigen Wasserstände und die hohen Temperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt im Wasser, was vor allem Fische und Pflanzen gefährdet.
Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine hohe Strafe. Die Behörden überwachen die Einhaltung der Regel. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ob das Verbot noch länger gilt oder ausläuft, entscheidet das Landratsamt gegen Ende August nach einer neuen Beurteilung der Lage. Die vollständige Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html eingesehen werden. Alternativ ist dies nach Terminvereinbarung beim Landratsamt in der Brückenstraße 2 in Miltenberg (Zimmer 161) möglich. Für Termine ist die Telefonnummer 09371/501-289 oder die E-Mail [email protected] zuständig.
Quelle: Faulbach – zur Originalmeldung