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Landkreis Miltenberg verbietet Wasserentnahme aus Bächen

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Wegen extremer Trockenheit darf im Landkreis Miltenberg bis Ende August kein Wasser mehr aus kleinen Gewässern geschöpft werden.

Im Landkreis Miltenberg (Bayern) ist es ab sofort verboten, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Das Landratsamt hat diese Regelung am Montag, den 17. August, beschlossen. Das Verbot gilt bis zum 31. August. Nur der Main ist von der Regelung nicht betroffen, da er als Gewässer erster Ordnung gilt.

Betroffen sind alle, die normalerweise ohne spezielle Genehmigung Wasser schöpfen durften. Das heißt: Wer bisher einfach mit Eimern oder Gießkannen Wasser aus einem Bach geholt hat, um den Garten zu wässern oder Vieh zu tränken, darf das jetzt nicht mehr. Nur wer eine ausdrückliche Erlaubnis vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.

Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen fast alle Oberflächengewässer im Landkreis Niedrigwasser. An etwa zwei Dritteln der Messstellen ist der Wasserstand extrem niedrig, manche Bachabschnitte sind sogar komplett ausgetrocknet. In den letzten 90 Tagen sind nur etwa 30 bis 45 Prozent der Regenmengen gefallen, die man im Vergleichszeitraum von 1961 bis 1990 gewohnt war. Das ist teilweise schlimmer als in den extremen Trockenjahren 1976 und 2003.

Besonders die Natur leidet unter der Hitze und dem Wassermangel. Das Wasser ist zu warm und enthält zu wenig Sauerstoff, was für Fische und Pflanzen in den kleinen Bächen lebensgefährlich ist.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Behörden überwachen die Einhaltung. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Ob das Verbot verlängert wird oder Ende August ausläuft, entscheidet das Landratsamt nach einer neuen Prüfung der Lage. Die vollständigen Details stehen im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html oder können nach Terminvereinbarung beim Landratsamt in Miltenberg (Brückenstraße 2, Zimmer 161) eingesehen werden. Erreichbar ist das Sachgebiet Wasserrecht unter 09371/501-289 oder per E-Mail an [email protected].

Quelle: Weilbach – zur Originalmeldung

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