Landkreis Miltenberg verbietet Wasserentnahme aus Bächen
Wer in Collenberg (Landkreis Miltenberg, Bayern) oder anderen Teilen des Landkreises Wasser aus Bächen oder kleinen Flüssen entnimmt, riskiert jetzt hohe Strafen. Seit Montag, dem 17. August, gilt ein striktes Verbot. Es betrifft alle Fließgewässer im Landkreis, außer den Main.
Das Landratsamt hat die Regelung per Allgemeinverfügung festgelegt. Das bedeutet: Es ist verboten, Wasser mit Eimern oder Gießkannen aus den Gewässern zu schöpfen. Auch die Entnahme kleiner Mengen für das Vieh oder für die Landwirtschaft ist nicht mehr erlaubt. Nur wer eine spezielle Genehmigung vom Landratsamt hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.
Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit. In den letzten Wochen gab es kaum Regen und die Temperaturen waren hoch. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg berichtet, dass fast alle Oberflächengewässer im Landkreis Niedrigwasser führen. An etwa zwei Dritteln der Messstellen ist der Wasserstand extrem niedrig, manche Abschnitte sind sogar komplett ausgetrocknet. Das ist gefährlich für Fische und Pflanzen, weil das Wasser zu warm wird und zu wenig Sauerstoff enthält.
Die Zahlen belegen die Lage: In den letzten 90 Tagen fielen nur etwa 30 bis 45 Prozent der Niederschläge, die man normalerweise in diesem Zeitraum (Vergleichszeitraum 1961 bis 1990) erwartet hätte. Das ist teilweise schlimmer als in den extremen Trockenjahren 1976 und 2003. Eine Besserung ist erst zu erwarten, wenn es wieder über längere Zeit kräftig regnet.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Behörden überwachen die Einhaltung. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. August. Gegen Ende des Monats prüft das Landratsamt, ob die Situation so kritisch bleibt und die Regelung verlängert werden muss. Die vollständigen Details stehen im Amtsblatt des Landkreises oder können nach Terminvereinbarung beim Landratsamt in Miltenberg (Brückenstraße 2, Zimmer 161) eingesehen werden. Erreichbar ist das Sachgebiet Wasserrecht unter der Telefonnummer 09371/501-289 oder per E-Mail an [email protected].
Quelle: Collenberg – zur Originalmeldung