Landkreis Miltenberg verbietet Wasserentnahme aus Bächen
In Eschau (Landkreis Miltenberg, Bayern) und im gesamten Landkreis ist das Schöpfen von Wasser aus Bächen und kleinen Flüssen vorerst verboten. Das Landratsamt hat diese Regelung am Montag, den 17. August, beschlossen. Das Verbot gilt bis zum 31. August.
Betroffen ist der sogenannte Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Eimer oder Gießkannen in die Gewässer halten, um Wasser zu holen. Auch das Tränken von Vieh oder die Nutzung für den landwirtschaftlichen Bedarf ist untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur für Menschen, die eine ausdrückliche Genehmigung vom Landratsamt haben. Der Main ist von diesem Verbot nicht betroffen, da er als Gewässer erster Ordnung gilt.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die extreme Trockenheit. Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen fast alle Oberflächengewässer im Landkreis Niedrigwasser. An zwei Dritteln der Messstellen ist der Wasserstand viel zu niedrig, einige Abschnitte sind sogar komplett ausgetrocknet. In den letzten drei Monaten fiel nur etwa ein Drittel des Regens, der normalerweise in dieser Zeit kommt. Die Lage ist teilweise schlimmer als in den extremen Trockenjahren 1976 und 2003.
Besonders die Natur leidet unter der Hitze und dem Wassermangel. In den kleinen Gewässern gibt es zu wenig Sauerstoff, was für Fische und Pflanzen lebensgefährlich ist. Um die Umwelt zu schützen, wird das Verbot streng überwacht.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Gegen Ende August wird die Lage neu bewertet. Dann entscheidet das Landratsamt, ob das Verbot verlängert wird oder ob die Menschen wieder Wasser entnehmen dürfen.
Die Details zur Verfügung stehen im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html oder können nach Terminvereinbarung beim Landratsamt Miltenberg in der Brückenstraße 2 (Zimmer 161) eingesehen werden. Für Fragen ist das Sachgebiet Wasserrecht unter der Telefonnummer 09371/501-289 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
Quelle: Eschau – zur Originalmeldung