Landkreis Marburg-Biedenkopf verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Es hat seit Wochen kaum geregnet. Die Folge ist eine anhaltende Trockenheit, durch die die Wasserstände in den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen) massiv gesunken sind. Um die Natur zu schützen, hat der Kreis nun eine Allgemeinverfügung erlassen: Die Entnahme von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern ist bis auf Weiteres untersagt.
Das Verbot gilt ab dem 5. August 2026. Betroffen sind alle Menschen, auch die Eigentümer von Grundstücken, die direkt an einem Gewässer liegen. Wer trotzdem Wasser entnimmt, riskiert ein hohes Bußgeld. Im schlimmsten Fall drohen Strafen von bis zu 100.000 Euro.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen. Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf dies weiterhin tun. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die eine offizielle Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums haben.
Der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel erklärt, dass die niedrigen Pegel die Lebensgrundlage für viele Tiere und Pflanzen gefährden. Jede weitere Entnahme würde die Lage verschlimmern. Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt. Sobald die Wasserstände wieder steigen, wird das Verbot aufgehoben.
Die vollständige Verfügung ist auf der Homepage des Kreises abrufbar. Die Behörden hoffen auf das Verständnis der Bürger, um einen nachhaltigen Schaden am Naturhaushalt zu verhindern.