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Landkreis Main-Spessart verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Ab dem 1. September ist es im gesamten Landkreis Main-Spessart verboten, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Regelung gilt bis Ende September.

Wer im Landkreis Main-Spessart (Bayern) Wasser aus Bächen oder Flüssen entnehmen will, muss ab dem 1. September aufpassen. Das Landratsamt hat ein Verbot ausgesprochen, das bis einschließlich 30. September 2026 gilt. Betroffen sind alle Gemeinden im Landkreis, darunter auch Neustadt am Main.

Das Verbot betrifft die sogenannte Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der II. und III. Ordnung. In einfachen Worten: Man darf kein Wasser mehr aus den Gewässern pumpen. Wer jedoch nur mit einem Eimer oder einem anderen Handgefäß Wasser schöpft, darf dies weiterhin tun. Auch in Notfällen, wenn es um die unmittelbare Gefahrenabwehr geht, bleibt die Entnahme erlaubt.

Einige Ausnahmen gibt es für Leute, die bereits eine offizielle Erlaubnis oder Bewilligung der Wasserbehörde haben. Diese Rechte bleiben erst einmal bestehen. Sollte die Lage so schlimm werden, dass auch diese Genehmigungen nicht mehr gelten, wird die Behörde dies gesondert mitteilen.

Wer eine besondere Notlage hat oder wenn das Allgemeinwohl es erfordert, kann beim Landratsamt in Karlstadt schriftlich eine Ausnahme beantragen.

Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem Wasser pumpt, riskiert ein hohes Bußgeld. In schweren Fällen können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Sollte die Wetterlage und der Wasserstand weiterhin so kritisch bleiben, könnte das Verbot noch verlängert werden.

Quelle: Neustadt am Main – zur Originalmeldung

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