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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis September

Wegen extremer Trockenheit dürfen im gesamten Landkreis Lörrach vorerst keine Bäche und Seen mehr genutzt werden. Wer trotzdem Wasser entnimmt, riskiert hohe Strafen.

Die Trockenheit im Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg) wird immer schlimmer. Deshalb verschärft das Landratsamt die Regeln für die Wasserentnahme. Das Verbot, das eigentlich schon seit dem 27. Juni gilt, wurde nun verlängert und gilt vorerst bis zum 17. September 2026. Seit dem 31. Juli gelten die neuen, strengeren Regeln für den gesamten Landkreis.

Es ist nun strikt verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu holen. Das gilt zum Beispiel für das Gießen von Gärten, Sportplätzen oder landwirtschaftlichen Flächen. Auch Pools und Teiche dürfen nicht mehr damit gefüllt werden. Neu ist, dass das Verbot jetzt sogar für Leute gilt, die eigentlich eine offizielle Erlaubnis für die Wasserentnahme haben. Nur wer Vieh tränkt oder spezielle Niedrigwasser-Regelungen in seinem Vertrag hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Der Rhein ist komplett vom Verbot ausgenommen.

Zusätzlich gibt es eine neue Regel für den Naturschutz: Menschen, Hunde und andere Nutztiere dürfen die Bäche und Flüsse nicht mehr betreten.

Der Grund für die harten Maßnahmen ist der kritische Zustand der Gewässer. Die Wiese führt zum Beispiel extrem wenig Wasser. Da es im Juni und Juli kaum geregnet hat und die Temperaturen hoch sind, sinken die Pegel immer weiter. Das ist gefährlich für Fische und Wasserpflanzen, die auf genug Wasser und eine niedrigere Temperatur angewiesen sind. Die Behörden befürchten, dass die Situation durch die aktuelle Hitzewelle noch schlimmer wird.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Strafen können bis zu 10.000 Euro betragen. Je nachdem, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, kann das Verbot entweder früher aufgehoben oder noch einmal verlängert werden.

Die vollständige Bekanntmachung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Schönau im Schwarzwald – zur Originalmeldung

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