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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis September

Copyright und Urheber siehe Tunau

Wegen extremer Trockenheit verschärft das Landratsamt die Regeln für die Wasserentnahme. Wer trotzdem Bäche oder Seen plündert, riskiert hohe Geldstrafen.

In Tunau (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) und dem gesamten Landkreis ist es ab dem 31. Juli 2026 streng verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Das Verbot, das es eigentlich schon seit dem 27. Juni gibt, wurde nun verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert.

Die Lage in den Gewässern ist kritisch. Die Wiese führt zum Beispiel extrem wenig Wasser. Weil es kaum regnet und die Hitze das Wasser schnell verdunstet, sinken die Pegel immer weiter. Das ist lebensgefährlich für Fische und Wasserpflanzen. Nur der Rhein ist von dem Verbot nicht betroffen.

Das bedeutet für die Bewohner: Es darf kein Wasser aus den Gewässern geholt werden, um Gärten, Sportplätze oder Äcker zu bewässern. Auch Pools oder Teiche dürfen so nicht gefüllt werden. Die neue Regelung ist besonders hart, da sie nun auch für Leute gilt, die eigentlich eine offizielle Erlaubnis zur Wasserentnahme hatten. Nur wer Vieh tränkt oder spezielle Niedrigwasser-Regelungen hat, darf weiterhin Wasser nehmen.

Zusätzlich gibt es ein neues Verbot: Weder Menschen noch Hunde oder Nutztiere dürfen in die Bäche und Flüsse steigen. Das soll die Gewässer in der Hitzewelle noch mehr schützen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Strafen können bis zu 10.000 Euro betragen. Je nachdem, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, kann das Landratsamt das Verbot entweder früher aufheben oder noch einmal verlängern.

Die genaue Allgemeinverfügung kann online unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen nachgelesen werden.

Quelle: Tunau – zur Originalmeldung

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