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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis 17. September

Copyright und Urheber siehe Schönau im Schwarzwald

Wegen extremer Trockenheit verschärft das Landratsamt die Regeln für die Wasserentnahme. Wer jetzt trotzdem Bäche oder Seen leert, riskiert hohe Bußgelder.

In Schönau im Schwarzwald (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist es ab sofort noch schwieriger, Wasser aus der Natur zu holen. Das Landratsamt Lörrach hat das bestehende Verbot verschärft und vorerst bis zum 17. September verlängert. Die Regelung gilt seit dem 31. Juli 2026.

Die Lage ist ernst: Bäche, Flüsse und Seen führen extrem wenig Wasser. So ist etwa die Wiese kaum noch gefüllt. Weil es kaum regnet und die Hitze das Wasser verdunstet, sinken die Pegel immer weiter. Das gefährdet Fische und Pflanzen, die auf ausreichend Wasser angewiesen sind. Nur der Rhein ist von diesem Verbot nicht betroffen.

Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen, um Gärten, Sportplätze oder Äcker zu bewässern. Auch das Auffüllen von Pools und Teichen ist untersagt. Die neue Regelung ist jetzt noch strenger als zuvor: Das Verbot gilt nun auch für Menschen, die eigentlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme haben. Nur wer Vieh tränkt oder spezielle Niedrigwasser-Regelungen in der Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.

Zusätzlich gibt es eine neue Einschränkung für alle: Bäche und Flüsse dürfen nicht mehr betreten werden. Das gilt für Menschen sowie für Haus- und Nutztiere.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Die Bußgelder können bis zu 10.000 Euro betragen. Je nachdem, wie das Wetter in den nächsten Wochen wird, kann das Verbot entweder früher aufgehoben oder noch einmal verlängert werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Schönau im Schwarzwald – zur Originalmeldung

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