Landkreis Limburg-Weilburg verbietet Wasserentnahme aus Gewässern
Im Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen) ist es ab dem 21. Juli 2026 verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Betroffen sind alle Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Kreisgebiet. Das Verbot gilt für jeden, auch für die Besitzer von Grundstücken, die direkt an einem Gewässer liegen.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit. Seit Wochen oder sogar Monaten hat es kaum geregnet. Die Wasserstände sind deshalb extrem niedrig, und einige Bäche sind bereits komplett ausgetrocknet. Die Behörden befürchten, dass die Natur nachhaltig geschädigt wird, wenn jetzt noch mehr Wasser entnommen wird. Die Tiere und Pflanzen in den Gewässern sollen so geschützt werden.
Das Verbot gilt bis auf Weiteres, spätestens jedoch bis zum 15. November 2026. Wer eine dringende Ausnahme braucht, kann einen schriftlichen Antrag stellen. Die untere Wasserbehörde prüft dann, ob es sich um einen Härtefall handelt oder ob das Wohl der Allgemeinheit eine Ausnahme rechtfertigt.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Behörden überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Ausgenommen von dem Verbot sind nur Menschen, die bereits eine offizielle Erlaubnis oder Bewilligung für die Wassernutzung haben.
Wer gegen die Entscheidung vorgehen möchte, kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch beim Kreisausschuss in Limburg einlegen.