Landkreis Kassel verbietet Mähroboter in der Nacht
Im Landkreis Kassel (Nordhessen) gelten ab sofort neue Regeln für alle Besitzer von Mährobotern. Die Geräte dürfen in der Nacht nicht mehr eingesetzt werden. Verboten ist der Betrieb von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang am nächsten Tag.
Der Grund für das Verbot sind viele verletzte oder tote Tiere. Vor allem Igel und Kröten werden von den Maschinen erfasst. Naturschutzverbände und Igelnothilfen hatten den Landkreis über die steigende Zahl an Todesfällen informiert. Zwar gibt es mittlerweile moderne Geräte, die Hindernisse besser erkennen, doch das reicht offenbar nicht aus, um die Tiere zu schützen.
Umweltdezernent Thomas Ackermann erklärte, dass man die Regeln nun für den gesamten Landkreis einheitlich festlegen wollte. So müssten die Gemeinden nicht jede eigene Satzung schreiben. Die rechtliche Basis ist das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses verbietet es, wild lebende Tiere wie Amphibien oder Igel zu verletzen oder zu töten.
Roman Krettek von der Unteren Naturschutzbehörde betonte, dass viele dieser Arten immer weniger Lebensraum finden und seltener werden. Die neue Regelung soll den Rückgang der Tiere verlangsamen und vor allem unnötige Schmerzen und Leiden verhindern.
Der Landkreis Kassel bittet nun alle Gartenbesitzer, ihre Mähroboter entsprechend zu programmieren und die Zeiten einzuhalten.