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Landkreis Kassel verbietet Mähroboter in der Nacht

Wer im Landkreis Kassel einen Mähroboter nutzt, muss ihn nun anders programmieren. Die Geräte dürfen nachts nicht mehr laufen, um Igel und Kröten zu schützen.

Im Landkreis Kassel (Hessen) gelten ab sofort neue Regeln für den Einsatz von Mährobotern. Die Geräte dürfen in der Nacht nicht mehr betrieben werden. Verboten ist der Einsatz jeweils von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach dem Sonnenaufgang am nächsten Tag.

Grund für das Verbot sind die vielen kleinen Tiere, die in den Gärten leben. Igel, Kröten und andere Wirbeltiere werden durch die Roboter verletzt oder getötet. Naturschutzverbände und Igelnothilfen hatten in letzter Zeit immer häufiger solche Fälle gemeldet. Da diese Tiere immer seltener werden und ihren Lebensraum verlieren, will der Landkreis nun eingreifen.

Umweltdezernent Thomas Ackermann erklärte, dass man zwar auf die Vernunft der Menschen setzt, die Meldungen der Naturschützer aber erschreckend waren. Deshalb wurde eine einheitliche Regelung für den gesamten Landkreis beschlossen. So soll verhindert werden, dass jede Gemeinde eigene, unterschiedliche Regeln aufstellt.

Die rechtliche Basis für das Verbot ist das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses verbietet es, wild lebende Tiere wie Amphibien oder Igel zu verletzen oder zu töten. Roman Krettek von der Unteren Naturschutzbehörde betonte, dass die neue Regelung helfen soll, den Rückgang bedrohter Arten zu bremsen und das Leiden der Tiere zu verringern.

Der Landkreis Kassel bittet nun alle Besitzer von Mährobotern, ihre Geräte entsprechend zu programmieren und sich an die neuen Zeiten zu halten.

Quelle: Helsa – zur Originalmeldung

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