Landkreis Holzminden verkleinert Sperrzone gegen Blauzungenkrankheit
Vor einer Woche gab es einen Verdacht auf die Blauzungenkrankheit (BTV 8) in einem Rinderbetrieb im Landkreis Göttingen. Nun liegen neue Laboruntersuchungen vor. Diese haben gezeigt, dass es sich nicht um einen echten Ausbruch handelt.
Deshalb wurde die erweiterte Sperrzone aufgehoben. Die Regeln gelten nun wieder so wie am Freitag, dem 17. Juli 2026. Das bedeutet, dass nur noch der südliche Teil des Landkreises Holzminden (Südniedersachsen) in der Sperrzone liegt.
Betroffen sind weiterhin die gesamte Samtgemeinde Boffzen sowie die Ortsteile Neuhaus, Fohlenplacken, Silberborn und Mühlenberg bei Holzminden. In der Samtgemeinde Eschershausen/Stadtoldendorf bleiben die Orte Hellental und Merxhausen ebenfalls in der Sperrzone.
Wer Tiere aus diesen Gebieten in eine freie Zone bringen will, muss bestimmte Regeln beachten. Die Tiere müssen entweder einen passenden Impfschutz gegen den Serotyp 8 haben. Alternativ müssen sie 14 Tage vor dem Transport mit einem Mittel gegen Insekten behandelt worden sein und ein negatives Bluttestergebnis vorweisen. Zudem muss der Tierhalter eine entsprechende Erklärung mitführen.
Innerhalb der Sperrzone oder bei Transporten in andere Sperrzonen gibt es hingegen keine Einschränkungen.
Wer genau wissen will, welche Gebiete betroffen sind, kann die Übersichtskarte auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) einsehen. Bei Fragen hilft auch das Veterinäramt des Landkreises Holzminden unter der Telefonnummer 0 55 31 707 347 weiter.