Landkreis Günzburg: Führerscheine bis Januar 2027 umtauschen
Im Landkreis Günzburg (Bayern) rückt eine wichtige Frist für viele Autofahrer näher. Wer einen unbefristeten EU-Kartenführerschein hat, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes rät dazu, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit es nicht zu langen Wartezeiten kommt.
Es gibt eine Ausnahme für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat mehr Zeit. Diese Menschen müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen, egal aus welchem Jahr das Dokument stammt. Für die ganz alten rosa oder grauen Papierführerscheine sind die Fristen zwar schon vorbei, man kann sie aber trotzdem noch umtauschen.
Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Das dient vor allem dazu, dass das Foto und der Name auf dem Dokument aktuell bleiben. Es findet dabei keine neue Prüfung der Fahrberechtigung statt.
Wer den Umtausch erledigen will, kann das bequem online über das Bürgerservice-Portal machen. Dafür braucht man ein Nutzerkonto wie die BayernID oder BundID. Man lädt ein biometrisches Passbild und die Unterschrift als JPG-Datei hoch. Sobald das Landratsamt den alten Führerschein erhalten hat, kommt das neue Dokument innerhalb von etwa vier Wochen per Post.
Für den Antrag werden ein aktuelles biometrisches Foto, ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und der Original-Führerschein benötigt. In Sonderfällen, etwa bei der Altklasse 3, sind weitere Nachweise wie eine Bestätigung über landwirtschaftliche Tätigkeit oder ärztliche Gutachten nötig. War der Papierführerschein nicht in Günzburg ausgestellt, wird zudem eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde verlangt.
Wer nicht online beantragen möchte, muss einen Termin vereinbaren. Das geht nur über die Website des Landratsamtes, sowohl für den Standort in Günzburg als auch für das Kreishaus in Krumbach.
Wer die Frist bis Januar 2027 verpasst, darf zwar weiterhin Auto fahren, riskiert aber bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld.
Weitere Informationen und die Online-Anträge finden sich auf der Website des Landratsamtes.