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Landkreis Groß-Gerau verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Seen

Wegen extremer Trockenheit darf im gesamten Landkreis ab sofort kein Wasser mehr aus kleinen Gewässern geholt werden. Wer trotzdem pumpt, riskiert hohe Strafen.

Im Landkreis Groß-Gerau (Hessen) ist es ab sofort verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Der Kreis hat dies per Allgemeinverfügung festgelegt. Grund ist die anhaltende Hitze und dass es seit Wochen kaum geregnet hat. Die Wasserstände in den Gewässern sind bereits sehr niedrig, auch das Grundwasser sinkt stetig.

Besonders kritisch ist die Lage für die Natur. Durch die Hitze erwärmt sich das wenige Wasser in den Bächen schnell. Das macht das Überleben für Fische und andere Lebewesen gefährlich. Das Verbot gilt sofort und bleibt höchstens bis zum 31. Oktober 2026 in Kraft.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer Wasser aus dem Rhein oder dem Main entnimmt, darf dies weiterhin tun. Auch Kies-Seen, die einen Anschluss zum Grundwasser haben, fallen nicht unter das Verbot. Beim Rhein ist zwar ebenfalls Niedrigwasser zu beobachten, aber die Wassermenge ist dort noch groß genug für kleinere Entnahmen.

Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit harten Strafen rechnen. Laut Hessischem Wassergesetz können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Zusätzlich gibt der Kreis dringende Tipps zum Umgang mit Grundwasser. Da auch die Brunnen leerer werden, sollten Gärten nur noch morgens gegossen werden, wenn es kühler ist. Dabei soll nur der Boden und nicht die ganze Pflanze bewässert werden. Auf das Gießen von Rasenflächen sollte komplett verzichtet werden, da dieser sich später von selbst erholt. Auch beim Auffüllen von Pools sollte man sparen.

Wer seinen Garten bewässern will, kann auf Tricks setzen: Mulchen oder Hacken hilft gegen das Verdampfen des Wassers. Zimmer- und Balkonpflanzen lassen sich zudem gut mit dem Wasser gießen, in dem zuvor Gemüse gewaschen wurde.

Für Gartenbesitzer gibt es noch zwei wichtige rechtliche Hinweise: Wer einen Gartenbrunnen baut, muss dies bei der Unteren Wasserbehörde anmelden. Poolwasser darf zudem nicht einfach irgendwohin fließen, sondern muss ordnungsgemäß über die Abwasserkanäle entsorgt werden. Wenn das nicht geht, muss man sich mit der Wasserbehörde abstimmen.

Quelle: Landkreis Groß-Gerau – zur Originalmeldung

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