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Landkreis Göttingen verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Brunnen

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Wegen der anhaltenden Trockenheit gelten im Landkreis Göttingen ab dem 31. Juli strenge Regeln für die Wassernutzung. Das betrifft vor allem Pumpen an Bächen und das Gießen von Gärten.

Es regnet zu wenig und die Wasserstände in den Bächen und Flüssen im Landkreis Göttingen (Niedersachsen) sind stark gesunken. Da die Prognosen keine Besserung versprechen, greift der Landkreis nun durch. Vom Freitag, den 31. Juli 2026, bis zum 30. September 2026 ist es verboten, Wasser aus Fließgewässern mit technischen Pumpen wie Elektro- oder Motorpumpen zu entnehmen. Die Natur leidet unter der Trockenheit, und zusätzliche Pumpen würden die Tier- und Pflanzenwelt noch mehr gefährden. Nur in Ausnahmefällen, etwa für die Feuerwehr, erlaubt der Landkreis die Entnahme weiterhin.

Auch bei privaten Brunnen gibt es Einschränkungen. Wer sein Grundwasser nutzt, um private Gärten oder öffentliche Grünflächen zu bewässern, darf dies nicht mehr zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr tun. Der Grund ist einfach: In der Mittagshitze verdunstet das meiste Wasser, bevor es überhaupt bei den Wurzeln ankommt. Wer morgens oder abends gießt, spart Wasser und hilft den Pflanzen mehr.

Einige Gruppen sind von diesem Zeitverbot befreit. Das gilt für den gewerblichen Pflanzenbau und die Landwirtschaft. Auch wer Wasser aus dem normalen Trinkwassernetz nutzt, muss sich nicht an die Uhrzeiten halten. Trotzdem rät der Landkreis allen Bewohnern, trotzdem sparsam mit dem Wasser umzugehen und die Zeiten zu beachten.

Die genauen Details stehen in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 35 vom 30. Juli 2026 oder können auf der Internetseite des Landkreises Göttingen nachgelesen werden.

Quelle: Seeburg – zur Originalmeldung

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